Windenordnung DHC Heidenheim
(Stand 2005)
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Der Windendienst besteht aus 1 Windenfahrer und 1 Startleiter.
Beide sind für die Durchführung des Windendienstes verantwortlich.
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Die Winde muss
bis 11.00 Uhr schleppbereit sein, d.h.
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Winde aufgestellt und überprüft, mit Keilen und Nagel gesichert.
Das Ausziehfahrzeug hat eine
Anhängerkupplung.
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Sprit und Öl an Winde und Ausziehfahrzeug geprüft, falls erforderlich aufgefüllt.
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Absperrungen
und Schilder aufgestellt.
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Funkgeräte
empfangsbereit
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Seile ausgezogen und abgelaufen
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Der Startleiter sorgt für reibungslosen Ablauf am Startplatz, insbesondere:
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Betrieb des Funkgerätes mit Sichtkontakt zum Piloten.
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Überprüfung der Startkommandos (eingehängt...).
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Führen
des Windenbuchs.
Gastpiloten werden als solche eingetragen. Die Startgebühr in
Höhe von 5,50 EUR erhält der Startleiter, dieser Betrag wird
dem Konto des Startleiters angelastet.
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Abgrenzung der Zuschauer vom Startplatz.
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Beauftragung des Seilholers, (Bei Problemen kann der Startleiter in
Übereinstimmung mit Vorstand oder Windenausschuss Flugverbot für diesen Tag aussprechen.)
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Auch bei schlechter Witterung ist der Windendienst mit Winde am Schleppgelände bis
14.00 Uhr in Bereitschaft. Wird der Flugbetrieb an diesem Tag nicht aufgenommen, so
braucht er vom Windendienst nicht nachgeholt zu werden.
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Landwirtschaftliche Arbeiten haben absolute Priorität.
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Wer nicht
oder nicht rechtzeitig zum Windendienst erscheint, dem werden bei der
nächsten Abrechnung 25,-- € extra vom Konto abgebucht.
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Kann der Windendienst, nicht wahrgenommen werden, so
muss selbständig für
eine Ersatzperson gesorgt
werden.
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Bei
Beendigung des Windendienstes sind folgende Punkte zu beachten bzw.
durchzuführen:
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Laden der
Anlasserbatterie der Winde wenn notwendig (Startprobleme, wenige
Schlepps)
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Laden der Batterie des
Funkgerätes
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Treten Windenführer oder
Startleiter den Windendienst nicht oder verspätet an, muss dies im
Windenbuch unbedingt vermerkt werden.
Euer Vorstand und der Windenausschuss |